DialogWerke

Repräsentation in Öffentlichkeitsbeteiligungen

Stuttgart * DialogWerke * Hamburg *
Dialogwerke bei Öffentlchkeitsbeteiligung
Autorinnen: Anna-Lotta Dechow und Tomma Wagner

Repräsentation – eines dieser großen Wörter unserer Demokratie. Die meisten Menschen haben wahrscheinlich eine ungefähre Vorstellung davon, was damit gemeint ist. Wir kennen Repräsentation vor allem im Zusammenhang mit Wahlen – eine gewählte Person repräsentiert ihre Wähler*innen. Tatsächlich kann Repräsentation aber auch in ganz anderen Kontexten stattfinden. Auch im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung spielt die Idee der Repräsentation eine zentrale Rolle.

Was ist eigentlich Repräsentation?

Um Repräsentation besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf eine der bekanntesten Denkerinnen zu diesem Thema. Hannah Pitkin hat 1967 in ihrem Buch „Concept of Representation“ das Wort in seine Bestandteile zerlegt. Sie vertrat die Ansicht, dass Re-Präsentation bedeutet, etwas präsent zu machen, das selbst nicht tatsächlich präsent oder anwesend ist. Dieses präsent machen kann ihrer Meinung nach auf ganz unterschiedliche Weise geschehen.

Pitkin zufolge kann Repräsentation beispielsweise mit einer Form von Autorisierung und Verantwortung verbunden sein. So kann z.B. durch Wahlen einer Repräsentantin das Recht eingeräumt werden, andere zu repräsentieren. Gleichzeitig betont sie, dass Repräsentation auch im konkreten Handeln von Personen liegen kann. Repräsentationsbeziehungen können aber auch durch geteilte Eigenschaften und Merkmale der Repräsentant*innen und Repräsentierten entstehen – zum Beispiel wenn Frauen andere Frauen repräsentieren. Schließlich könnten auch Symbole repräsentieren.  Ein Beispiel dafür ist die amerikanische Flagge: 50 Sterne stehen für 50 Staaten. Symbole repräsentieren also die ihnen zugeschriebene Bedeutung.

Was heißt das nun also im Kontext von Öffentlichkeitsbeteiligungen?

Die verschiedenen Formen der Repräsentation, die Pitkin beschreibt und die andere nach ihr immer wieder aufgegriffen haben, geben uns die Möglichkeit, Beteiligung auch als Repräsentation zu verstehen und neue Methoden und Formate zu entwickeln.

Wenn wir Bürger*innen als Repräsentant*innen verstehen, können wir ihnen eine ganz neue Rolle zuweisen. Sie repräsentieren andere Bürger*innen, die nicht am Beteiligungsprozess teilnehmen. Öffentlichkeitsbeteiligung ist dann nicht mehr nur die Beteiligung einiger weniger, sondern die Beteiligung vieler, die durch die Teilnehmenden repräsentiert werden. Das rückt vor allem eines wieder in den Vordergrund: Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein urdemokratischer Prozess.

Wenn wir Hannah Pitkins Vorstellung von Repräsentation darauf anwenden, dann tragen die Teilnehmenden eine Verantwortung für diejenigen Bürger*innen der Stadt, die nicht anwesend sind. Denn sie tragen zur Entwicklung bei, die schließlich auch alle anderen Bürger*innen der Stadt spüren. Während der Beteiligung handeln sie also nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern indirekt auch im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft.

Auch das spricht dafür, ein möglichst vielfältiges Publikum zur Öffentlichkeitsbeteiligung einzuladen. Denn je vielfältiger die Öffentlichkeitsbeteiligung ist, desto mehr Perspektiven unterschiedlicher Bürger*innen werden repräsentiert.

Quelle: Pitkin, Hanna Fenichel (1967). The concept of representation. Berkeley/Los Angeles, University of California Press.

Sie haben Fragen? Schreiben Sie eine Nachricht an:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert